Versorgungsvertrag nach SGB XILogin


Für die Leistungen des Hauses wurde ein Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen. Voraussetzung für den Einzug ist die Zuerkennung einer Pflegestufe im Sinne des SGB XI durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MdK). Die Pflegekassen übernehmen in der Finanzierung des Pflegesatzes den Anteil nach der zuerkannten Pflegestufe.

Eine Kurzzeitpflege ist möglich.

Wir entwickeln die Qualität unserer Angebote kontinuierlich weiter, dabei fließen Ergebnisse externer Prüfungen ein.

Die Pflegesätze betragen pro Kalendertag für

Pflegestufe 0

  27,43 Euro

Pflegestufe I

43,46 Euro

Pflegestufe II

62,67 Euro

Pflegestufe III

82,67 Euro

Investitonsbetrag

21,42 Euro

Kosten für Unterkunft und Verpflegung

30,70 Euro

Die Pflegesatzvereinbarung gilt bis zum 31.10.2012.

Die Vergütung unserer Mitarbeiter erfolgt auf der Basis der Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR - Caritas).



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